ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - tretty

Stand: 01.03.2022

§ 1 GEGENSTAND

(1) Die tretty GmbH, Kasewinkel 78a, 48157 Münster (nachfolgend „tretty“ genannt) vermietet muskelkraftbetriebene Tretroller, Fahrräder und Lastenräder (nachfolgend „Fahrzeuge“ genannt) mittels ihrer Applikation für internetfähige Mobiltelefone (nachfolgend „tretty App“ genannt). Eine Vermietung erfolgt nur an ordnungsgemäß über die tretty App registrierte Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt), nur im Falle von bestehenden Verfügbarkeiten und nur innerhalb eines definierten Gebietes (nachfolgend „Geschäftsgebiet“ genannt) in der Bundesrepublik Deutschland. Das aktuelle Geschäftsgebiet kann jederzeit über die Karte in der tretty App eingesehen werden.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Nutzung der tretty App und für die über die tretty App abzuschließenden Mietverträge. Die AGB sind somit rechtlicher Bestandteil des Vertrags.
(3) Vertragspartner des Kunden ist:

tretty GmbH
Kasewinkel 78a
48157 Münster

vertreten durch ihre Geschäftsführer Maximilian Weldert und Dr. Amir Timo Marouf eingetragen im Handelsregister am Amtsgericht Münster zu Registernummer HRB 18145

USt-Id-Nr.: DE325779567
E-Mail: info@tretty.de
Web: https://www.tretty.de

(4) tretty behält sich das Recht vor, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche, kaufmännische oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden dem Kunden durch Benachrichtigung und durch Veröffentlichung auf der tretty Website, in der tretty App oder per E-Mail bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge des Schweigens wird tretty den Kunden zusammen mit der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist tretty berechtigt, den Nutzungsvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

§ 2 ABSCHLUSS DES TRETTY APP NUTZUNGSVERTRAGS

(1) Um ein Fahrzeug anmieten zu können, muss sich der Kunde zuvor registrieren. Er kann sich registrieren, indem er über die tretty App ein Benutzerkonto einrichtet. Nach vollständiger Einrichtung des Nutzerkontos gilt er als „Kunde“. Jeder Kunde kann sich nur einmal registrieren. Nur ein ordnungsgemäß registrierter Kunde ist zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von tretty berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Durch den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses, wofür insbesondere die Eingabe der Kunden-Stammdaten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, persönliche Mobilfunknummer, gültige Zahlungsangaben) und das Akzeptieren dieser AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses erforderlich sind, kommt ein Nutzungsvertrag für die tretty App zwischen dem Kunden und tretty zustande.
(3) Die Anmietung eines Fahrzeuge erfolgt im Rahmen eines bestehenden Nutzungsvertrags jeweils durch den Abschluss eines Mietvertrages gemäß den Regelungen des § 4 dieser AGB. Klarstellend wird festgehalten, dass der Abschluss des Nutzungsvertrags weder für tretty, noch für den Kunden einen Anspruch auf den Abschluss von Mietverträgen begründet.
(4) tretty behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen.
(5) Wenn tretty es aus sachlichen Gründen für erforderlich erachtet, kann der Kunde im Rahmen der Registrierung für ein Benutzerkonto bzw. im Rahmen des Abschlusses eines Mietvertrages aufgefordert werden, seine Identität durch Vorlage geeigneter Authentifizierungsunterlagen (z.B. Personalausweis, Reisepass etc.) nachzuweisen. Die Registrierung für ein Benutzerkonto und der Abschluss eines Mietvertrags kann gegenüber dem Kunden verweigert werden, wenn er sich weigert, seine Identität nachzuweisen.

§ 3 BENUTZERKONTO IN DER TRETTY APP

(1) Für die Nutzung der tretty App muss der Kunde über ein internetfähiges Mobiltelefon verfügen, das den technischen Anforderungen der tretty App. Die App wird nur zum Download angeboten, wenn das Smartphone den technischen Anforderungen genügt. Der Kunde selbst hat für die Möglichkeit der mobilen Datenkommunikation zu sorgen und trägt etwaige Kosten der Datenübertragung, die gegenüber seinem Mobilfunkprovider entstehen, sofern diese nicht schuldhaft durch tretty verursacht worden sind. Während der Verwendung der App muss der Kunde eine Standortfreigabe ermöglichen und die Kamera des Mobiltelefons freigeben.
(2) Es ist dem Kunden untersagt, Dritten die Nutzung eines über sein Benutzerkonto gemieteten Fahrzeuge zu gestatten. Insbesondere ist die Weitergabe der Login-Daten für sein Benutzerkonto an andere Personen untersagt. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte selbst ein Kunde ist. Der Kunde verpflichtet sich, tretty unverzüglich zu informieren, falls eine begründete Annahme besteht, dass ein Dritter davon Kenntnis erlangt haben könnte.
(3) Im Benutzerkonto muss der angegebene Konto- bzw. Kreditkarteninhaber mit der Person des Kunden übereinstimmen. Der Kunde hat die von ihm im Benutzerkonto hinterlegten, persönlichen Daten stets auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seinen Namen, die E-Mail-Adresse und Zahlungsdaten.
(4) Es ist dem Kunden untersagt, die tretty App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren. Die schuldhafte Zuwiderhandlung oder der begründete Verdacht eines entsprechenden Versuchs führen unmittelbar zum Ausschluss von der Nutzung der tretty App. tretty behält sich dabei die Geltendmachung etwaiger Ansprüche vor.
(5) Der Kunde hat tretty den Verlust oder die Entwendung seines mit dem Benutzerkonto verknüpften Mobiltelefons oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte unverzüglich anzuzeigen. tretty wird sodann zur Meidung einer missbräuchlichen Nutzung den Zugang bis zur Klärung des Sachverhalts sperren und den Kunden per E-Mail informieren.

§ 4 RESERVIERUNG UND ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN

(1) Eine Nutzung von Fahrzeugen ist nur für solche Fahrzeuge möglich, die in der tretty App entsprechend als nutzbar gekennzeichnet sind. In Einzelfällen kann es nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund von Ungenauigkeiten des GPS-Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort des Fahrzeuges kommt.
(2) Ein konkretes Fahrzeug kann in der Regel für eine bestimmte Dauer unentgeltlich reserviert werden. Die tatsächliche Reservierungsdauer wird in der tretty App angezeigt.
(3) Durch Klicken auf die Schaltfläche „Aufschließen und losfahren“ in der tretty App gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Miete des reservierten Fahrzeuges ab. Durch das Freischalten des Fahrzeuges zur Nutzung nimmt tretty dieses Angebot an.
(4) Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Einzelmietvertrages und endet, wenn der Kunde das Fahrzeug gemäß § 5 ordnungsgemäß zurückgegeben hat.
(5) Vor der Ausleihe muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Fahrzeugs vertraut machen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Mängel hin zu überprüfen, insbesondere das Festsitzen aller sicherheitsrelevanter Schrauben, der ordnungsgemäße Zustand des Rahmens, des Lenkers und des Sattels sofern vorhanden (Lenker und Sattel müssen festsitzen), des Reifenluftdrucks, der Funktionstauglichkeit der Lichtanlage sowie des Bremssystems und der Haltung für Mobiltelefone, sofern diese vorhanden ist und beabsichtigt wird, diese zu benutzen. Bei den Lastenrädern ist zudem der ordnungsgemäße Zustand der Transportkiste zu überprüfen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein offensichtlicher Mangel oder eine offensichtliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit vor, oder tritt ein solcher Mangel oder eine solche Beeinträchtigung während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich tretty mitzuteilen und die Nutzung des Fahrzeugs zu beenden.
(6) Wird das Fahrzeug unverschlossen vorgefunden, ist der Kunde verpflichtet dies unverzüglich zu melden.
(7) Während bestimmter Zeiträume können Fahrzeuge stark nachgefragt sein, sodass tretty keine Gewährleistung dafür übernimmt, dass ein Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit innerhalb einer angemessenen Entfernung zur Verfügung steht.
(8) Es besteht kein Anspruch auf ein besonderes Fahrzeug.
(9) tretty ist berechtigt, den Kunden bei wesentlichen Störungen des Nutzungsablaufes auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen oder über die hinterlegte E-Mail Adresse zu kontaktieren.
(10) tretty betreibt auch private Flotten. Für diese nicht öffentliche Flotte ist eine separate Freischaltung notwendig. Fahrzeuge, die einer privaten Flotte angehören, sind entsprechend gekennzeichnet.

§ 5 MIETENDE

(1) Möchte der Kunde den Mietvertrag beenden, so muss er das Fahrzeug ordnungsgemäß gemäß § 6 parken und sodann den Prozess zur Beendigung des Mietvorgangs auf der tretty App durchführen. In diesem Zuge muss das Schloss zunächst von Hand verriegelt werden.
(2) Der Kunde muss sich zuvor über die Karte in der tretty App über die Grenzen des Geschäftsgebiets und Parkverbotszonen informieren.
(3) Der Mietvorgang darf auf der tretty App nur beendet werden, wenn sich das Fahrzeug innerhalb der grünen Parkzone und außerhalb einer Parkverbotszone befindet. Zudem muss eine Internetverbindung herstellbar sein, die Standortfreigabe auf dem Mobiltelefon muss aktiviert sein und die Verwendung der Kamera zur Verifizierung des Abstellortes muss genehmigt worden sein.
(4) Sollten diese Voraussetzungen am gewählten Parkplatz nicht vorliegen, so muss der Fahrzeuge vom Kunden an einem Standort abgestellt werden, an welchem die Voraussetzungen vorliegen.
(5) Kann der Mietvorgang trotz Vorliegens der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen mittels der tretty App aus technischen Gründen nicht beendet werden, hat der Kunde dies unverzüglich tretty zu melden und sicherzustellen, dass das Schloss von Hand verriegelt wurde. Schließlich hat der Kunde das weitere Vorgehen mit tretty abzustimmen.
(6) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Beendigung des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht beendet werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.
(7) Mit Beendigung des Mietvorgangs wird dem Kunden der jeweils angefallene Gesamtpreis angezeigt.
(8) Sofern der Kunde aufgrund eigenen Verschuldens das Fahrzeug nicht im Geschäftsgebiet abstellt, falsche Angaben zum Standort macht oder vergisst das Fahrzeug abzuschließen, wird ein Serviceentgelt (Vertragsstrafe) entsprechend der aktuellen Preisliste (https://www.tretty.de/gebuehren/) durch tretty erhoben. Dieses Serviceentgelt kann dem Kunden von seinem Guthaben in der „Wallet“ (siehe § 7.5 Mietzahlungen) abgezogen werden. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde die Fahrt lediglich außerhalb des Geschäftsgebiets pausiert hat.

 § 6 ORDNUNGSGEMÄSSE RÜCKGABE UND PARKEN DES FAHRZEUGES

(1) Der Kunde hat das Fahrzeug in gleichem Zustand zurückgeben, wie dieses bzgl. optischer und technischer Beschaffenheit zur Verfügung gestellt wurde.
(2) Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß auf öffentlichen Flächen, die von tretty als Parkplatz ausgewiesen sind, geparkt werden. Es gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder.
(3) Das Fahrzeug darf zu keinem Zeitpunkt an keinem Ort geparkt werden, an welchem das Parken durch die lokalen Vorschriften der Stadt verboten ist.
(4) Durch die Art und Weise des Parkens des Fahrzeuges dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Verkehrssicherheit oder Rechte oder Rechtsgüter Dritter entstehen.
(5) Es ist der am Fahrzeug befindliche Ständer zu verwenden.
(6) Das Fahrzeug darf an allen Orten geparkt werden, die nicht unter Punkt 7, 8 oder 9 aufgelistet sind.  
(7) Insbesondere darf das Fahrzeug nicht wie folgt geparkt werden:
quer zur Fahrbahn, quer zum Gehweg, in Kreuzungsbereichen oder anderweitig den Straßenverkehr behindernd, an Bäumen, Verkehrsschildern, Ampeln, Parkuhren, Verkaufsautomaten, Zäunen Dritter, Banken, Containern, Müllcontainern, vor oder in der Nähe von Notausgängen und Feuerwehren, vor Ein- und Ausgängen, in Halteverboten, in Zufahrtsstraßen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Fahrradwegen, an Hilfselementen für die Orientierung von Blinden, auf Fußgängerübergängen, in Gebäuden, Hinterhöfen, an anderen Fahrzeugen, in Parks und Grünflächen, auf Gehwegen, die hierdurch auf eine Breite von weniger als 1,5m verengt werden, Friedhöfen, an Stellen, wo das Fahrzeug Werbung oder Stadtmobiliar verdeckt, die Funktionalität einer Einrichtung beeinträchtigt wird, in den für das Be- und Entladen reservierten Bereichen oder an Orten, die für andere Nutzer oder Dienstleistungen reserviert sind, an Stellen, an denen ein Parken den Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung einschränken würden und auf Flächen mit tages- oder uhrzeitsbezogenen Einschränkungen.
(8) Es ist erforderlich, dass das Fahrzeug an öffentlich zugänglichen Stellen geparkt wird und gut von Passanten eingesehen werden kann. Deswegen darf das Fahrzeug nicht an schwer zugänglichen Orten geparkt werden, insbesondere nicht an folgenden Orten, soweit diese nicht ausdrücklich als Parkplätze von tretty ausgewiesen sind:

a) Privat- oder Firmengelände;
b) Hinterhöfe;
c) Parkhäuser;
d) Kundenparkplätzen insbesondere von Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants, Bars;
e) Parkplätze von Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen;
f) Innenräume.

(9) Weiter dürfen Fahrzeuge nicht auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen sowie fahrzeugbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-19 Uhr“, „Dienstags, 6-13 Uhr“) geparkt werden. Dies gilt auch für Parkverbote, die bereits angeordnet aber im Zeitpunkt des Parkens noch nicht gültig sind (z.B. zukünftige, temporäre Parkverbote wegen Veranstaltungen oder Umzügen).
(10) Der Kunde ist nach Treu und Glauben verpflichtet, im Falle einer berechtigten Anfrage von tretty Angaben zum genauen Rückgabeort eines Fahrzeuges zu machen.
(11) Erfolgt die Rückgabe an einem Ort, der nicht ausdrücklich als Parkplatz von tretty ausgewiesen ist, wird dem Kunden ein Serviceentgelt (Vertragsstrafe) gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt (https://www.tretty.de/gebuehren/)
(12) Es ist untersagt, die Fahrzeuge mit einem anderen als an dem Fahrzeug verbauten Schloss zu verschließen. Verwendet der Kunde ein externes Schloss, ist tretty berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden zu entfernen (https://www.tretty.de/gebuehren/)

§ 7 MIETZAHLUNG

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweils vereinbarten Miete mit einem Zahlungsmittel, welches in der tretty App ausgewählt werden kann. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln. Dem Kunden wird vor Abschluss des Mietvertrages in der tretty App der Preis für das Aufschließen sowie der Minutenpreis angezeigt. Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist mit Beendigung des Mietvertrags fällig.
(2) Sollte das Fahrzeug nicht vertragsgemäß einsetzbar sein, obwohl er in der tretty App entsprechend als „frei/verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden nach Prüfung der Lage ggf. keine, bzw. für den Fall, dass der Kunde das Fahrzeug anmietet, eine um die entsprechende verringerte Gebrauchstauglichkeit geminderte Miete berechnet.
(3) Die Nutzung von Fahrzeugen wird nach Wahl des Kunden in der Standardabrechnung pro Aufschließgebühr und angefangener Minute abgerechnet (angefangene Minuten werden als volle Minuten abgerechnet). Der Kunde hat die Möglichkeit ein Ticket zu buchen mit unterschiedlicher Laufzeit. Dies beinhaltet ein tägliches Kontingent an kostenlosen Aufschließungen, Fahrminuten sowie Pausenminuten. Die Preise und Konditionen für die Tickets werden in der tretty App angezeigt. Sollte der Kunde das Fahrzeug über das Kontingent des jeweiligen Tages hinaus nutzen, erfolgt dies zu den Preisen der Standardabrechnung.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit eine Pause einzulegen. Dazu muss das Schloss von Hand verriegelt werden und der Button „Pause/Aufschließen“ gedrückt werden. Hierfür wird ein reduzierter Minutenpreis berechnet, der in der tretty App einzusehen ist.
(5) Vor Fahrtantritt muss ein Guthaben in die „Wallet“ aufgeladen werden, um die tretty Dienste nutzen zu können. Es gibt einen Mindestbetrag, der in der tretty App ersichtlich ist. Sollten die Kosten einer Fahrt über das Guthaben in der Wallet hinaus gehen, so ist tretty berechtigt, die Differenz von der jeweiligen Zahlungsmethode einzuziehen. Sollte die Wallet eines Kunden einen negativen Betrag aufweisen, so hat der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. tretty arbeitet mit verschiedenen Zahlungsdienstleistern zusammen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden kann, ist tretty berechtigt den fälligen Betrag von der jeweiligen Zahlungsmethode des Kunden einzuziehen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass tretty kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Im Einzelfall und sofern der Kunde dies nicht kann, können durch tretty auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.
(6) Gegen die Ansprüche von tretty kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(8) tretty kann nach eigenem Ermessen Werbeangebotcodes erstellen und anbieten und im Nutzerkonto des Kunden hinterlegen. Diese dürfen nur von der jeweiligen Person verwendet werden, jede Form der Veräußerung oder Vervielfältigung ist untersagt. Die Werbeangebotcodes werden als Bonus-Guthaben in der Wallet hinterlegt. Bonus-Guthaben und aufgeladenes Guthaben werden nach dem First In – First Out Prinzip automatisch als Zahlungsmittel verwendet.

§ 8 ABTRETUNG

(1) tretty behält sich vor, seine Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an einen Dritten, insbesondere zum Zwecke des Inkassos, abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Kunde Zahlungen nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei tretty weiterhin zuständig für allgemeine Kundenanfragen, Reklamationen etc. bleibt.

§ 9 FAHRBERECHTIGUNG

(1) Zur Führung von Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

a) in der Lage sind, das Fahrzeug verkehrssicher nach den geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen, und
b) über ein aktives Benutzerkonto bei tretty verfügen, und
c) ein Mindestalter von 12 Jahren vollendet haben (Fahrräder und Tretroller)
d) ein Mindestalter von 16 Jahren vollendet haben (Lastenräder)

§ 10 ALLGEMEINE PFLICHTEN DES KUNDEN/VERBOTE

(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, sich an die geltenden Verkehrsvorschriften zu halten und durch die Nutzung des Fahrzeuges keine Rechte und Rechtsgüter Dritter zu gefährden bzw. zu verletzen.
(2) Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) die maximale Belastungsgrenze von insgesamt 110 kg für die Fahrräder und Tretroller einzuhalten (inklusive Fahrer), und
b) die maximale Belastungsgrenze der Lastenräder von insgesamt 150kg (inklusive Fahrer) sowie die Belastungsgrenze der Transportbox von 50kg und des Sitzes von 40kg einzuhalten,
c) die maximale Belastungsgrenze des Korbs von 10kg Korbinhalt für die Fahrräder und Tretroller einzuhalten, und
d) keine Gegenstände zu transportieren, die deutlich über den Korb (inklusive Lastenrad) hinausragen und keine Tiere darin zu befördern, und
e) mit den Tretrollern und Fahrrädern keine Personen zu transportieren
f) mit den Lastenrädern nur Personen bis zum vollendeten siebten Lebensjahr zu transportieren und die beförderten Kinder in jedem Fall mit dem dafür vorgesehenen Gurt anzuschnallen, und
g) das Fahrzeug während der Mietzeit nicht unbeaufsichtigt zu lassen, und
h) Mängel und Schäden, insbesondere Gewalt- und Unfallschäden, oder grobe Verschmutzungen unverzüglich nach Feststellung tretty mitzuteilen, und
i) sicherzustellen, dass das Fahrzeug nur in verkehrs- und betriebssicherem Zustand genutzt wird, soweit dies dem Kunden möglich und zumutbar ist, und
j) beim Führen des Fahrzeuges im Straßenverkehr die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, und
k) das Fahrzeug nach Beendigung der Benutzung ordnungsgemäß gemäß § 6 zu parken.

(3) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰,
b) das Fahrzeug für Geländefahrten, Sportveranstaltungen oder Rennen jeder Art zu verwenden,
c) das Fahrzeug für Fahrzeugtests zu verwenden,
d) das Fahrzeug für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu verwenden,
e) mit dem Fahrzeug Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen könnten,
f) das Fahrzeug mit einer weiteren Person zu verwenden,
g) das Fahrzeug für die Begehung von Straftaten zu verwenden,
h) eigenmächtig Reparaturen, Umbauten oder Eingriffe jeglicher Art am Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.
i) Zubehörteile oder Anhänger am Fahrzeug zu befestigen oder anzubringen,
j) bei starkem Wind oder Unwettern das Fahrzeug zu verwenden,
k) das Fahrzeug nur in allgemein üblicher Weise, unter Vermeidung ungewöhnlicher Beanspruchung und nur auf befestigten Wegen und Straßen zu nutzen,
l) das Fahrzeug freihändig zu fahren,
m) das Fahrzeug weiter zu vermieten,
n) den Sattel der Fahrräder und Lastenräder über die maximale Markierungsgrenze an der Sattelstange hinauszuziehen. Die Markierungsgrenze darf nicht sichtbar werden.

§ 11 VERHALTEN BEI UNFÄLLEN

(1) Unfälle mit einem Fahrzeug hat der Kunde unverzüglich tretty zu melden.
(2) Der Kunde hat – soweit es ihm möglich und zumutbar ist – nach einem Unfall unverzüglich die Polizei hierüber zu informieren und auf eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls hinzuwirken. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme oder ist dies aus anderen Gründen nicht möglich, hat der Kunde dies tretty unverzüglich mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise mit tretty abzustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, tretty davon vertragsgemäß informiert wurde), und
b) nach Absprache mit tretty ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadensminderung ergriffen wurden.

(3) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
(4) Unabhängig davon, ob ein Unfall selbst- oder fremdverschuldet war, hat der Kunde im Schadensfall die Kundenservice-Hotline anzurufen, wo der Unfall aufgenommen wird. tretty wird sich dann mit dem Kunden in Kontakt setzen. Der Kunde hat in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen nach Unfallhergang tretty alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Erfolgt keine fristgemäße Rückmeldung zur Schadensmeldung, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet und ggf. reguliert werden. Verweigert die Versicherung eine Regulierung allein aufgrund der verspäteten Absendung durch den Kunden, wird tretty seine hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Kunden geltend machen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zum Unfall- / Schadensverlauf, insbesondere auch zum Unfallort zu machen.

§ 12 VERSICHERUNG

(1) Das Fahrzeug ist in Deutschland haftpflichtversichert.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, Haftpflichtschäden ohne vorherige Zustimmung von tretty anzuerkennen oder zu befriedigen.
(3) Wird das Fahrzeug während der Nutzungszeit durch den Kunden schuldhaft beschädigt, hat der Kunde die Kosten zur Behebung des Schadens, einschließlich der anteiligen Kosten einer gegebenenfalls erforderlichen Neuanschaffung, zu ersetzen. Etwaige Kompensationszahlungen durch die Versicherung werden angerechnet.
(4) Etwaige Haftungsbegrenzungen für Schäden am Fahrzeug zugunsten des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde den Schaden vorsätzlich herbeiführt.
(5) Führt der Kunde den Schaden am Fahrzeug grob fahrlässig herbei, ist eine etwaige Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden gegenüber tretty nicht durch einen etwaigen Betrag einer Selbstbeteiligung beschränkt, sondern übersteigt diesen Betrag um denjenigen Betrag, um den der Versicherer seine Leistung an tretty gemäß § 81 Abs. 2 VVG kürzt.
(6) Verletzt der Kunde eine andere Verpflichtung und führt dies zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Zahlungsverpflichtung, entfällt jeglicher Versicherungsschutz. Im Falle einer Teilfreigabe gilt der vorstehende Versicherungsschutz nur in verminderter Höhe. Eine etwaige Haftungsbeschränkung auf die Selbstbeteiligung gilt in einem solchen Fall nicht. Stattdessen gilt bei vorsätzlicher Schadensverursachung keine Haftungsbeschränkung zugunsten Kunden; bei grob fahrlässiger Schadensverursachung durch den Kunden gilt eine etwaige Haftungsbeschränkung des Kunden, soweit der Versicherer die Zahlung an tretty gemäß § 28 Abs. 2 VVG mindert, ohne jedoch den etwaigen Betrag der Selbstbeteiligung zu unterschreiten.
(7) Führt ein Verstoß des Kunden gegen die in diesem Vertrag geregelten Pflichten dazu, dass der Versicherer tretty in Regress nehmen kann, kann tretty in gleichem Umfang den Kunden in Regress nehmen.

§ 13 HAFTUNG VON TRETTY

(1) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung von tretty für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel besteht nur dann, wenn tretty deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat. Bei Mängeln, die nach Vertragsschluss entstehen haftet tretty gegenüber dem Kunden in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von tretty, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet tretty nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Tretty haftet nicht für Schäden an den mit den Fahrzeugen (dies betrifft auch Mobiltelefone, die in der dafür vorgesehenen Halterung während der Fahrt genutzt werden), es sei denn, dass diese auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens tretty zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung von tretty ausgeschlossen.
(2) Eine Haftung von tretty entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrads gemäß § 10. Es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens tretty zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.

§ 14 HAFTUNG DES KUNDEN

(1) Die Nutzung der Fahrzeuge erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers von tretty gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
(2) Der Kunde haftet gegenüber tretty für von ihm zu vertretende Schäden aus Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs.
(3) Der Kunde haftet für alle Kosten und Schäden, die tretty aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Mitteilungs-, Mitwirkungs- sowie Überprüfungspflichten entstehen.
(4) Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen (bspw. StVO) oder Straftaten, die von ihm während der Nutzung des Fahrzeugs begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehenden Kosten und Gebühren auf und stellt den Anbieter vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.
(5) Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der tretty durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält tretty vom Kunden für jede derartige Anfrage eine angemessene Aufwandspauschale gemäß der aktuellen Preisliste (https://www.tretty.de/gebuehren/), es sei denn, der Kunde weist nach, dass tretty ein wesentlich niedriger oder gar kein Schaden entstanden ist. tretty seinerseits ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

§ 15 VORÜBERGEHENDE SPERRUNG DES BENUTZERKONTOS UND NUTZUNGSAUSSCHLUSS

(1) tretty kann das Benutzerkonto insbesondere in den folgenden Fällen und im Übrigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt, sperren

a) wenn für die Vertragserfüllung wesentliche Daten in dem Benutzerkonto nicht richtig angegeben sind,
b) wenn sich der Kunde trotz vorheriger Mahnung mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe im Verzug befindet,
c) im Falle sonstiger erheblicher Vertragsverletzungen, die der Kunde zu vertreten hat,
d) wenn der Kunde sein mit dem Benutzerkonto verknüpftes Mobiltelefon verloren hat, ihm dieses entwendet wurde oder die sonstige Möglichkeit der unberechtigten Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte besteht.
e) wenn mehrfach die Fahrt gemäß §5 (Mietende) nicht beendet wurde.

(2) tretty wird die Sperrung des Benutzerkontos unverzüglich nach Beendigung des vertragsverletzenden Verhaltens des Kunden aufheben.
(3) tretty kann den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung von einer Nutzung ausschließen, wenn sich dieser mehrfach in erheblicher Weise vertragswidrig Verhalten hat und dieses Verhalten zu vertreten hat.

§ 16 LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DES TRETTY APP NUTZUNGSVERTRAGS

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden
(2) Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

a) wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist;
b) bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb tretty die Fortsetzung des Vertrags nicht zuzumuten ist;
c) trotz Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
d) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren ist;
e) seine Login-Daten zu seinem tretty Benutzerkonto an eine andere Person weitergegeben hat;
f) den Versuch unternommen hat, die tretty App mit informationstechnischen Methoden auszulesen, zu kopieren oder zu manipulieren.

§ 17 WIDERRUFSRECHT FÜR MIETVERTRAG

Hinsichtlich des Nutzungsvertrags steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (tretty GmbH, Kasewinkel 78a, 48157 Münster, Tel: 0251/14982334, E-Mail: info@tretty.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf kann formlos erfolgen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie uns bitte eine formlose Mitteilung an tretty GmbH, Kasewinkel 78a, 48157 Münster, Tel: 0251/14982334, E-Mail: info@tretty.de

§ 18 DATENSCHUTZ

(1) tretty erhebt und verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden beachtet tretty die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des BDSG, TMG.
(2) Hinsichtlich der Einzelheiten und des Umfangs der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird auf die auf dem tretty Internetportal vorgehaltene Datenschutzerklärung verwiesen.
(3) tretty ist berechtigt zu Evaluierungszwecken anonymisierte Kundendaten im Rahmen von Statistiken an beauftragte Unternehmen oder die jeweilige Stadt, in der der Fahrzeuge verwendet wird, weiterzugeben.

§ 19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf Verträge zwischen dem Kunden und tretty findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Münster. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag und/oder dem Mietvertrag. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Verträgen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von tretty auf Dritte übertragen.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
(5) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt

§ 20 SUPPORT / BESCHWERDEN

(1) Der Kunde kann sich bei Fragen, Anmerkungen, Beschwerden sowie zur Abgabe sonstiger Erklärungen per Brief, Telefon oder E-Mail an die folgenden Kontaktdaten wenden:

tretty GmbH
Kasewinkel 78a
48157 Münster
Tel: 0251/14982334
E-mail: support@tretty.de

(2) tretty ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, an dem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen. Von einer freiwilligen Teilnahme i.S.d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG wird abgesehen.
(3) tretty hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.